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✅ Checkliste Töff / Motorrad kaufen – gratis zum Ausdrucken
Occasion-Töff sicher kaufen: Kostenlose Checkliste mit allen Prüfpunkten – Führerausweis-Kategorie, Dokumente, Rahmen, Kette, Bremsen, Probefahrt, MFK und Übergabe. Punkt für Punkt abhaken.
Das enthält die Vorlage
- Budget und passende Führerausweis-Kategorie
- Fahrzeugausweis, Prüfbericht und Serviceheft
- Rahmen, Sturzschäden, Kette und Ritzel
- Reifen, Bremsen, Gabel und Elektrik
- Kaltstart und Probefahrt
- Gewährleistung, MFK und Übergabe
Checkliste Töffkauf: gut vorbereitet zur Occasion
Wer in der Schweiz eine Occasion sucht, findet ein grosses Angebot — vom gepflegten Garagentöff bis zum vernachlässigten Scheunenfund. Genau deshalb lohnt sich eine strukturierte Checkliste Töffkauf: Sie führt Schritt für Schritt durch Vorbereitung, Inserate, Besichtigung, Probefahrt und Vertrag. Wer systematisch prüft, statt sich vom Chrom blenden zu lassen, erkennt teure Mängel vor der Unterschrift und verhandelt aus einer Position der Stärke. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es bei jedem Schritt ankommt.
Zuerst die Ausweisfrage klären: Mit der Kategorie A beschränkt dürfen Töffs bis 35 kW und maximal 0,20 kW pro Kilogramm gefahren werden; nach zwei Jahren klagloser Fahrpraxis ist der Aufstieg zur unbeschränkten Kategorie A möglich. Die Wunschmaschine muss dazu passen. Viele Modelle lassen sich auf 35 kW drosseln — dann gehören Drosselsatz und der entsprechende Eintrag im Fahrzeugausweis zwingend dazu, sonst drohen Probleme mit Versicherung und Polizei.
Beim Budget zählt nicht nur der Kaufpreis. Gute Schutzausrüstung — Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel — kostet schnell 1500 bis 2500 Franken. Dazu kommen die obligatorische Haftpflichtversicherung, allenfalls Teil- oder Vollkasko, die kantonale Verkehrssteuer, der erste Service und oft neue Reifen. Wer klug rechnet, reserviert zusätzlich zehn bis fünfzehn Prozent des Kaufpreises für Unvorhergesehenes. So wird die Traummaschine nicht zur finanziellen Belastung im ersten Saisonjahr.
Inserate richtig lesen: Warnsignale früh erkennen
Ein seriöses Inserat nennt Jahrgang, Kilometerstand, Datum der letzten MFK, Servicehistorie, Anzahl Vorbesitzer, Standort und aussagekräftige Fotos aus mehreren Perspektiven — inklusive Cockpit mit Kilometerstand und Detailaufnahmen von Auspuff, Rasten und Hebeln. Fehlen zentrale Angaben, ist das kein Ausschlusskriterium, aber ein Grund zur gezielten Nachfrage. Wer schon am Telefon ausweichend antwortet, spart einem meist die Anfahrt.
Deutliche Warnsignale: ein auffällig tiefer Preis weit unter Marktwert, wenige oder unscharfe Bilder, Fotos, die offensichtlich aus anderen Inseraten stammen, keine Telefonnummer, ein angeblich im Ausland weilender Verkäufer, Bitte um Vorauszahlung oder ein angebotener «Transportservice» gegen Anzahlung. Das sind klassische Betrugsmuster. Grundregel: Geld fliesst erst, wenn der Töff besichtigt, Probe gefahren und übergeben ist — niemals vorher.
Auch Formulierungen verraten viel. «Frisch ab MFK» ist positiv, ersetzt aber keine eigene Prüfung, denn die MFK kontrolliert Verkehrssicherheit, nicht Verschleiss. «Für Bastler», «läuft, aber…», «stand länger» oder «Preis für Schnellentschlossene» deuten auf Mängel oder Verkaufsdruck hin. «Erst einlösen nach Kauf» heisst: keine Probefahrt auf öffentlicher Strasse möglich. Solche Hinweise gehören notiert — sie werden später zur Grundlage der Preisverhandlung.
Historie prüfen: Serviceheft, MFK und Vorleben
Das Serviceheft ist die Biografie des Töffs. Ideal sind lückenlose Garagenstempel oder Rechnungen mit plausibel aufsteigenden Kilometerständen. Belege über Reifen, Kettenkits, Bremsen und Ölwechsel zeigen, dass die Maschine gepflegt wurde. Fehlt das Heft ganz, ist das bei älteren Töffs nicht ungewöhnlich, mindert aber den Wert — und erhöht das Risiko. Sprünge im Kilometerstand zwischen den Einträgen sind ein Alarmzeichen für Manipulation.
Die MFK-Historie gibt weitere Hinweise: Wann war die letzte Prüfung, gab es Beanstandungen, wann ist die nächste fällig? Ein Töff, der «ab MFK» verkauft wird, wurde frisch geprüft — das spart dem Käufer den Gang zur Prüfstelle. Ebenso wichtig sind Standzeiten: Ein Töff, der jahrelang stand, leidet oft an spröden Dichtungen, verharztem Vergaser, alter Bremsflüssigkeit und tiefentladener Batterie. Die Anzahl Vorbesitzer lässt sich beim Verkäufer erfragen und im Vertrag festhalten.
Rennstreckeneinsatz ist kein Makel per se, bedeutet aber hohe Belastung. Indizien: Reifen mit Gummiabrieb bis an die Flanken, Bohrungen für Sicherungsdraht an Schrauben, montierte oder demontierte Sturzpads, entfernte Spiegel- und Blinkerhalterungen mit Montagespuren, stark verschlissene Bremsen bei tiefem Kilometerstand. Direkt nachfragen — und die Antwort («nie auf der Rennstrecke bewegt») als Zusicherung in den Kaufvertrag aufnehmen. Dann haftet der Verkäufer dafür.
Besichtigung: Sturzschäden systematisch aufspüren
Stürze hinterlassen Spuren an vorhersehbaren Stellen. Zuerst Hebel und Rasten prüfen: Kratzer an den Enden von Kupplungs- und Bremshebel, nagelneue Hebel an einer älteren Maschine, verkratzte, verbogene oder ersetzte Fussrasten und Schleifspuren an den Rastenauslegern. Auch die Schalt- und Bremshebelspitzen ansehen. Einzelne neue Teile sind normal — auffällig wird es, wenn eine ganze Fahrzeugseite frische Anbauteile trägt.
Danach Lenkerenden, Auspuff und Verkleidung: Schürfspuren an Lenkergewichten und Auspuffkanten, Kratzer oder Risse an Verkleidungskanten, überlackierte Stellen, Farbunterschiede zwischen Teilen und ungleiche Spaltmasse deuten auf einen Sturz mit anschliessender Kosmetik hin. Aufkleber sitzen manchmal genau dort, wo Kratzer wären. Bei Naked Bikes zusätzlich Tank, Motordeckel und Kühlerflanken kontrollieren — dort schlägt der Töff beim Umfallen auf.
Zum Schluss Gabel und Rahmen: Standrohre auf Kratzer, Rostnarben und Ölfilm prüfen — undichte Simmerringe kosten schnell mehrere hundert Franken. Die Lenkanschläge am Rahmen zeigen bei Sturz oft Druckstellen. Wichtigster Test: Vorderrad entlasten und den Lenker langsam von Anschlag zu Anschlag drehen. Ein spürbarer Rastpunkt in der Mitte verrät ein eingeschlagenes Lenkkopflager — häufig Folge eines Sturzes oder harter Landungen, Reparatur inklusive Arbeit teuer.
Verschleissteile: Reifen, Bremsen, Kette und Ritzel
Reifen zuerst: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, komfortabel fahrbar ist deutlich mehr. Auf gleichmässige Abnutzung achten — ein rechteckig abgefahrener Hinterreifen zeugt von reinem Autobahnbetrieb. Entscheidend ist auch das Alter: Die DOT-Nummer auf der Flanke nennt Produktionswoche und -jahr. Reifen über fünf bis sechs Jahre sind ausgehärtet und haften schlecht, selbst mit gutem Profil. Ein neuer Satz kostet montiert schnell 300 bis 500 Franken.
Bei den Bremsen die Belagstärke durch den Sattel prüfen — unter zwei Millimetern steht Ersatz an. Bremsscheiben auf Riefen, Bläuung und die eingestanzte Mindestdicke kontrollieren; ein deutlich fühlbarer Rand bedeutet Verschleiss. Die Bremsflüssigkeit sollte hell und klar sein, dunkle Flüssigkeit weist auf ausgelassene Wartung hin. Am Hebel muss ein klarer, harter Druckpunkt spürbar sein — ein schwammiges Gefühl deutet auf Luft im System oder alte Flüssigkeit.
Kette und Ritzel verraten den Pflegezustand auf einen Blick: rostige, trockene oder ungleichmässig gespannte Ketten, festsitzende Glieder und hakenförmig gezogene Zähne am Ritzel («Haifischzähne») bedeuten einen fälligen Kettenkit für 300 bis 500 Franken inklusive Montage. Die Kette am hinteren Kettenrad nach hinten ziehen: Lässt sie sich weit vom Zahnrad abheben, ist sie gelängt. Alle fälligen Verschleissteile zusammenrechnen — diese Liste ist bares Geld in der Preisverhandlung.
Motor und Elektrik: der Kaltstart als Prüfstein
Der wichtigste Termin-Trick: Der Motor muss bei der Besichtigung kalt sein — vorher am Krümmer oder Motorblock fühlen. Ein vorgewärmter Motor kaschiert Startprobleme, mechanische Geräusche und Rauchentwicklung. Beim Kaltstart beobachten: Springt der Motor willig an, hält er einen stabilen Leerlauf, rasselt oder klappert etwas in den ersten Sekunden? Blauer Rauch deutet auf Ölverbrauch, weisser anhaltender Rauch auf Kühlwasser im Brennraum — beides teure Baustellen.
Danach die Dichtheit prüfen: Ölspuren an Motordichtungen, Simmerringen, am Übergang von Zylinder und Motorgehäuse sowie unter dem Töff am Abstellplatz. Ölstand und Farbe im Schauglas kontrollieren — pechschwarzes Öl spricht für überzogene Wechselintervalle, milchiges Öl für Kondens- oder Kühlwasser. Bei flüssigkeitsgekühlten Maschinen Kühlmittelstand und Schläuche ansehen. Ein kurzer Blick auf den Luftfilterkasten und den Zustand der Schrauben zeigt, ob laienhaft geschraubt wurde.
Die Elektrik komplett durchtesten: Abblend- und Fernlicht, Bremslicht vorne und hinten, alle Blinker, Hupe, Kontrollleuchten, Anzeigen, Heizgriffe und verbautes Zubehör. Startet der Motor mit der ersten Betätigung kräftig, oder orgelt der Anlasser müde? Das Alter der Batterie erfragen — nach vier bis fünf Jahren ist Ersatz fällig. Unter der Sitzbank den Kabelbaum inspizieren: Lüsterklemmen, Isolierband und fliegende Verkabelung sind Zeichen für Bastellösungen mit Folgekosten.
Umbauten und Eintragungen: legal unterwegs bleiben
Der häufigste Umbau ist der Auspuff. Zubehöranlagen sind in der Schweiz nur zulässig, wenn sie über eine Typengenehmigung für das konkrete Modell verfügen oder im Fahrzeugausweis eingetragen sind. Die Genehmigungsnummer auf dem Dämpfer muss zum Töff passen, ein allfälliger dB-Killer muss vorhanden und fixiert sein. Nicht konforme Anlagen bedeuten Bussen, Probleme bei Polizeikontrollen und ein Nichtbestehen der MFK — die Kosten trägt dann der neue Halter.
Grundsatz: Was am Fahrzeug verändert wurde und eintragungspflichtig ist — etwa andere Lenker, Federbeine, Heckumbauten, geänderte Übersetzung oder eine Leistungsdrosselung — muss im Fahrzeugausweis vermerkt sein. Bei der Besichtigung den Ausweis Ziffer für Ziffer mit dem realen Fahrzeug abgleichen. Nicht eingetragene Umbauten gehen mit dem Kauf auf den Käufer über: Er riskiert eine kostenpflichtige Nachprüfung beim Strassenverkehrsamt oder muss zurückrüsten.
Deshalb immer nach den Originalteilen fragen und sie mitgeben lassen: Originalauspuff, Blinker, Spiegel und Hebel ermöglichen die Rückrüstung und steigern den Wiederverkaufswert. Bei gedrosselten Maschinen für die Kategorie A beschränkt gilt besondere Sorgfalt: Der 35-kW-Eintrag muss im Fahrzeugausweis stehen und der verbaute Drosselsatz muss dem Eintrag entsprechen. Wer mit falscher Leistung fährt, gefährdet Versicherungsschutz und Führerausweis gleichermassen.
Probefahrt: Versicherung, Ausweis und Kaution klären
Vor dem Aufsitzen die Versicherungsfrage klären. Ist der Töff eingelöst, läuft die obligatorische Haftpflicht über das Fahrzeug — Schäden Dritter sind gedeckt. Offen bleibt, wer für Schäden am Töff selbst aufkommt: Das vorab besprechen und schriftlich festhalten, inklusive Selbstbehalt. Händler nutzen für Probefahrten meist Händlerschilder mit Kollektiv-Fahrzeugausweis. Ein nicht eingelöster Töff darf auf öffentlichen Strassen schlicht nicht gefahren werden — dann bleibt nur Privatgelände.
Der Führerausweis der Kategorie A gehört zur Probefahrt wie der Helm: Der Verkäufer darf und soll ihn sehen wollen. Umgekehrt ist eine Kaution üblich und legitim — eine Barhinterlegung oder der Kaufpreis in bar plus eine Ausweiskopie schützen den Verkäufer. Als Käufer eine Quittung über die hinterlegte Summe verlangen. Faire Verkäufer fahren alternativ voraus oder begleiten die Probefahrt mit dem eigenen Fahrzeug.
Auf der Fahrt zählt Systematik: kalt starten, alle Gänge sauber durchschalten, Kupplung auf Trennung und Rutschen prüfen, bei tiefem Tempo und freier Strasse kurz den Geradeauslauf testen. Bremsen müssen gleichmässig und ohne Pulsieren im Hebel verzögern — Pulsieren deutet auf verzogene Scheiben. Auf Vibrationen, Lastwechselschläge und Fahrwerksgeräusche achten. Nach der Rückkehr den Motor nachsehen: Frische Öltropfen oder Schmauchspuren zeigen sich oft erst nach Betriebstemperatur.
Saisonkauf: im Herbst kaufen, im Frühling fahren
Der Töffmarkt folgt den Jahreszeiten. Im Frühling, wenn alle fahren wollen, sind Nachfrage und Preise am höchsten. Im Herbst und Winter dagegen wollen viele Verkäufer die Kosten für Einwinterung, Versicherung und Verkehrssteuer sparen — die Preise liegen dann oft zehn bis zwanzig Prozent tiefer, und die Verhandlungsbereitschaft steigt spürbar. Wer eine Motorrad Occasion kaufen will, findet zwischen Oktober und Februar die besten Konditionen.
Der Saisonkauf hat allerdings Tücken. Bei Kälte, Salz und Eis ist eine aussagekräftige Probefahrt kaum möglich, kalte Reifen verfälschen den Fahreindruck, und ein tief im Winterlager verpackter Töff lässt sich schlecht rundum inspizieren. Hier gilt: keine Kompromisse. Lieber einen trockenen, milden Tag abwarten oder mit dem Verkäufer eine Besichtigung in beheizter Umgebung mit anschliessender kurzer Fahrt vereinbaren, als blind zu kaufen.
Zudem hinterlässt das Winterlager selbst Spuren: tiefentladene Batterien, Standplatten an den Reifen, überlagerter Treibstoff, festgegangene Bremskolben und Kondenswasser im Auspuff. Wer im Winter kauft, plant realistischerweise einen Frühlingsservice mit Batterie-Check, Flüssigkeiten und Kettenpflege ein — und lässt diese absehbaren Kosten in die Preisverhandlung einfliessen. Unter dem Strich bleibt der Herbst- oder Winterkauf trotzdem meist das bessere Geschäft.
Preisverhandlung: mit Fakten statt Bauchgefühl
Gute Verhandlung beginnt lange vor dem Treffen: Vergleichbare Inserate mit ähnlichem Modell, Jahrgang, Kilometerstand und Zustand liefern eine realistische Preisspanne. Auch die Standdauer des Inserats hilft — ein Töff, der seit Monaten online ist, macht den Verkäufer gesprächsbereit. Wer eine Motorrad Occasion kaufen will, sollte den Marktwert besser kennen als der Verkäufer. Ausgedruckte Vergleichsangebote wirken bei der Besichtigung überzeugender als jede Behauptung.
Die zweite Säule ist die Mängelliste aus der Besichtigung: alte Reifen laut DOT-Nummer, fälliger Kettenkit, anstehender Service, dünne Bremsbeläge, ablaufende MFK, kleine Sturzspuren. Jeden Punkt mit einem realistischen Frankenbetrag versehen und die Summe sachlich vorrechnen. So wird aus «Ich hätte gerne einen Rabatt» ein nachvollziehbares «Der Töff braucht für 900 Franken Teile, das sollte sich im Preis spiegeln». Sachlichkeit schlägt Feilschen.
Zur Taktik: die eigene Limite vor dem Gespräch festlegen und einhalten, nach dem eigenen Angebot schweigen können, und Alternativen zur reinen Preissenkung nutzen — Koffer, Heizgriffe, frische MFK, gemachter Service oder Lieferung sind ebenfalls geldwert. Die stärkste Position hat, wer glaubwürdig bereit ist zu gehen: Der Occasionsmarkt ist gross, und die nächste Maschine wartet schon. Nie aus Verliebtheit den Verstand ausschalten.
Rechtliches: Gewährleistung nach OR verstehen
Das Schweizer Kaufrecht schützt auch Occasionskäufer. Nach Art. 197 OR haftet der Verkäufer für zugesicherte Eigenschaften und für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit des Töffs erheblich mindern — und zwar auch dann, wenn er die Mängel selbst nicht kannte. Deshalb sind schriftliche Zusicherungen im Vertrag so wertvoll: «unfallfrei», «nie auf der Rennstrecke», «Kilometerstand echt» werden damit rechtlich verbindlich.
Bei Privatverkäufen wird die Gewährleistung häufig wegbedungen — Formeln wie «gekauft wie gesehen» oder «ohne Garantie» sind grundsätzlich zulässig. Ihre Grenze setzt Art. 199 OR: Die Wegbedingung ist ungültig, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat. Wer einen bekannten Unfallschaden, einen kapitalen Motorschaden oder einen manipulierten Kilometerstand bewusst verheimlicht, kann sich also nicht hinter der «wie gesehen»-Klausel verstecken.
Für den Käufer gilt die Prüf- und Rügepflicht nach Art. 201 OR: den Töff nach der Übergabe sobald möglich prüfen und erkannte Mängel dem Verkäufer sofort melden, versteckte Mängel unmittelbar nach ihrer Entdeckung — am besten schriftlich und beweisbar. Die Klagefrist regelt Art. 210 OR: Sie beträgt zwei Jahre ab Ablieferung; bei gebrauchten Sachen kann sie vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Bei Arglist des Verkäufers gelten diese Schranken nicht.
Kaufabschluss: Vertrag, Zahlung und Einlösung
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist bei jedem Occasionskauf Pflichtprogramm, auch unter Privaten. Hinein gehören: vollständige Angaben beider Parteien, Marke, Typ, Stammnummer und Rahmennummer, Kilometerstand bei Übergabe, Kaufpreis, alle Zusicherungen (unfallfrei, Servicehistorie, kein Rennstreckeneinsatz), bekannte Mängel, mitverkauftes Zubehör sowie Ort und Datum der Übergabe. Wird die Gewährleistung wegbedungen, dies ausdrücklich festhalten — und im Gegenzug auf präzisen Zusicherungen bestehen.
Bei der Zahlung gilt: Leistung nur Zug um Zug. Barzahlung gegen quittierten Vertrag bei der Übergabe ist der Klassiker; alternativ eine Sofortüberweisung oder TWINT-Zahlung, die der Verkäufer vor Ort auf seinem Konto sieht. Niemals Vorkasse an Unbekannte, keine Anzahlungen für das «Reservieren» ohne Vertrag, keine Treuhand-Dienste aus dubiosen Mails. Beide Parteien erhalten je ein unterschriebenes Vertragsexemplar mit Quittungsvermerk.
Zur Übergabe gehört ein kurzes Übergabeprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Kilometerstand und Zustand — plus die Übergabe von Fahrzeugausweis, sämtlichen Schlüsseln, Serviceheft, Bedienungsanleitung, Originalteilen und allfälligen Garantiebelegen. Der Verkäufer meldet sein Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt ab oder lässt den Ausweis annullieren; der Käufer braucht den annullierten Fahrzeugausweis für die neue Zulassung. Wer den Töff gleich mitnimmt, klärt vorher, wie er legal nach Hause kommt.
Für die Einlösung übermittelt die gewählte Versicherung den elektronischen Versicherungsnachweis ans Strassenverkehrsamt; danach gibt es Kontrollschilder und den neuen Fahrzeugausweis, allenfalls nach fälliger Prüfung. Ein Spartipp für Besitzer mehrerer Fahrzeuge ist das Wechselschild: Zwei Fahrzeuge teilen sich ein Kontrollschild, was Verkehrssteuer und Versicherungsprämie deutlich senkt — gefahren werden darf aber immer nur das Fahrzeug, welches das Schild gerade trägt.
Schritt für Schritt mit der Checklisten-Vorlage
Der ganze Kaufprozess in Kurzform: Erst die Grundlagen klären — Führerausweiskategorie, realistisches Gesamtbudget inklusive Ausrüstung und Versicherung, Wunschmodelle eingrenzen. Dann Inserate filtern, Warnsignale aussortieren und beim Verkäufer telefonisch vorklären: Servicehistorie, MFK-Termin, Vorbesitzer, Standzeiten, Umbauten. Wer diese Punkte vorab abfragt, spart sich unnötige Besichtigungen und erkennt seriöse Angebote schneller. So beginnt jeder erfolgreiche Töffkauf: mit Vorbereitung statt Spontankauf.
Bei der Besichtigung entfaltet die Checkliste ihre volle Wirkung: Sturzspuren an Hebeln, Rasten, Lenkerenden, Verkleidung und Gabel prüfen, Verschleissteile von Reifen über Bremsen bis Kette bewerten, den Kaltstart beobachten, Elektrik durchtesten und den Fahrzeugausweis mit den realen Umbauten abgleichen. Danach folgt die Probefahrt mit geklärter Versicherung, Ausweis und Kaution. Jeden gefundenen Punkt notieren und mit Kosten versehen — das ist die Munition für die Verhandlung.
Zum Abschluss: sachlich verhandeln, schriftlichen Vertrag mit allen Zusicherungen aufsetzen, Zug um Zug bezahlen, Übergabeprotokoll erstellen und den Töff einlösen — auf Wunsch mit Wechselschild. Wer einen Töff kaufen will in der Schweiz, ist mit dieser Systematik auf der sicheren Seite: keine vergessenen Prüfpunkte, keine bösen Überraschungen nach dem Kauf, ein fairer Preis auf Faktenbasis. Genau dafür ist dieser Ratgeber gemacht.
Damit unterwegs nichts vergessen geht, gibt es alle Prüfpunkte kompakt zum Mitnehmen: Die kostenlose Checklisten-Vorlage fasst Vorbereitung, Besichtigung, Probefahrt, Verhandlung und Kaufabschluss übersichtlich zusammen — einfach herunterladen, ausdrucken und zur nächsten Besichtigung mitnehmen. So wird die Checkliste Töffkauf vom Ratgeber zum praktischen Werkzeug, das bei jeder Occasion den Überblick sichert.
Häufige Fragen
Ist die Checkliste kostenlos?
Ja, auf gratis-toeff-inserate.ch komplett gratis. Öffnen, als PDF speichern oder ausdrucken und beim Besichtigungstermin abhaken.
Passt der Töff zu meiner Führerausweis-Kategorie?
Prüfe vor dem Kauf, ob Hubraum und Leistung zu deiner Kategorie (A1, A beschränkt oder A) passen. Beim Privatkauf wird die Gewährleistung meist ausgeschlossen (Art. 199 OR).
Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine rechtliche Verantwortung. Diese Vorlage wird kostenlos und ohne Gewähr zur Verfügung gestellt, dient als unverbindliche Muster-Hilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Fanicla Medien Gruppe GmbH haftet nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder rechtliche Wirksamkeit. Prüfe alle Angaben und ziehe im Zweifelsfall eine Fachperson bei.